Kontakt:
Homöopathie – Praxis
Schlosshof 7
88339 Bad Waldsee

Tel. 07524 913 813
Mail: nic.wassmer@web.de

Termine nach telefonischer Vereinbarung

Praxisöffnungszeiten:
Montag-Freitag 9:00 bis 18:00 Uhr, Mittwoch geschlossen

Akutsprechstunde:
Montag und Freitag bis 11:00 Uhr vormittags: Anne-Nicole Wassmer, 07524 913 813
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag: Markus Keil, 0176 24 903 097 oder amlj-keil@t-online.de

Außerhalb der Praxis-Öffnungszeiten, können Sie sich in dringenden Fällen an den Homöopathischen Bereitschaftsdienst München wenden. 24-Stunden-Bereitschaft: 0172 961 011 2
Nähere Informationen unter: www.homoeopathischer-notdienst.de

Anfahrt:

Parkmöglichkeiten:
In unmittelbarer Nähe des Schlosses befindet sich der grosse Parkplatz „Bleiche“, mit seinem Zugang von der Bleichestrasse aus. Im schlossnahen Bereich (von der Einfahrt aus im rechten Teil), ist dieser Parkplatz gebührenfrei. Bitte achten Sie auf die entsprechenden Hinweise.

Kosten:
Honorarsätze, gültig ab 01.08.20
Erstkonsultation Erwachsene: 350,00 €
Erstkonsultation Kinder/Jugendliche, 5-18 J. 250,00 €
Erstkonsultation Kinder bis 5 J. 200,00 €
Folgekonsultation, je nach Aufwand: 90,00 € bis 120,00 €
Akutbehandlungen, je nach Aufwand: 30,00 € bis 50,00 €

Die Höhe des Honorars richtet sich nach der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker), in Anlehnung an die homöopathischen Ziffern der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).

Eine gewisse Eigenbeteiligung wird sich jedoch auch bei Privat- und Zusatzversicherten, sowie Beihilfeberechtigten nicht vermeiden lassen, vor allem bei der Erstanamnese, für die in der GebüH einen Satz vorgesehen ist, welcher der homöopathischen Arbeitsweise und dem damit verbundenen Zeitaufwand in keiner Weise gerecht wird. Da Sie für die Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung selbst verantwortlich sind, erkundigen Sie sich bitte vor Beginn der Behandlung, welche Sätze Ihnen erstattet werden.

Menschen mit geringem Einkommen können auf Anfrage eine Ermäßigung bekommen.
Menschen die Sozialhilfe oder ALG II beziehen, Kriegsopfer und Flüchtlinge, können über meine Mitgliedschaft bei www.homoeopathie-in-aktion.de zu einem sehr geringen Eigenanteil behandelt werden.

Hinweis für gesetzlich Krankenversicherte:
Schreiben Sie vor Beginn der Behandlung Ihrer Krankenkasse, dass Sie in homöopathischer Konstitutionsbehandlung sind und bei erfolgreicher Behandlung zumindest um eine Kostenbeteiligung bitten. Hierfür gibt es leider keine gesetzliche Grundlage. Es gab aber schon Fälle, in denen die Kassen Honorarforderungen über den Kulanzweg geregelt haben. Hier ist sicher der Gesetzgeber gefragt. Sie als Patient können hier auch in Ihrem Interesse versuchen, einen Stein ins Rollen zu bringen.